Kirchenvorstand

  • Der Kirchenvorstand vertritt die Gemeinde in Rechtsangelegenheiten und in Geschäften.
  • Er verantwortet die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde, stellt den Wirtschaftsplan auf und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
  • Er trägt als Bauherr die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie die Abwicklung von Lieferungen und Leistungen.
  • Er bewahrt und pflegt die Kirchen der Gemeinde und die darin vorhandenen Kunstwerke.
  • Er hat als Arbeitgeber die Verantwortung für die in der Gemeinde Beschäftigten, wählt Personal aus, gestaltet Arbeitsbedingungen und gewährleistet den Arbeitsschutz.
  • Der Kirchenvorstand arbeitet eng mit dem Verwaltungsleiter zusammen.
  • Der Kirchenvorstand von St. Severin besteht derzeit aus zehn von der Gemeinde gewählten Mitgliedern sowie dem leitenden Pfarrer als Vorsitzenden.
  • Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden für sechs Jahre gewählt; alle drei Jahre wird jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.

KV-Vorstand: Pfr. Johannes Quirl, Dr. Joachim Oepen, Michael Wissen

Kontakt zum Vorstand


Am 6./7. November 2021 fand die letzte Kirchenvorstandswahl statt. Fünf Personen wurden neu gewählt. In den unterschiedlichen Ausschüssen (Liegenschaften, Finanzen, Personal, Recht sowie Kirchenbau und -ausstattung) werden auch in Zukunft Nicht-KV-Mitglieder ihr Fachwissen und ihre Kompetenz einbringen.